Ein seit Jahrhunderten überlieferter Rechtsbrauch wird hinterfragt: Bisher bekam bei der bäuerlichen Erbfolge auf Erbhöfen stets der männliche Erbe den Vorrang. Eine Frau klagte dagegen - und wurde abgewiesen. Aber durch ihre Klage wurde das Gesetz dennoch geändert. Erhard Becker berichtet.