Ein Unfallverursacher möchte Kindern des beim Unfall ums Leben gekommenen Familienvaters nur einen Teil des Unterhaltes zahlen. Er verweist dabei auf das Gesetz zur Gleichberechtigung, das besagt, dass auch die Mutter für den Unterhalt der Kinder zuständig sei. Von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet Erhard Becker.