Als der Ehemann eines aus der DDR geflüchteten Ehepaares stirbt, stellt sich die Frage nach der Regelung des Erbrechts. Gilt der ostdeutsche Grundsatz der Gütertrennung? Oder die westliche Regelung der Zugewinngemeinschaft, bei der der Frau ein Viertel mehr an Erbe zustünde? Erhard Becker berichtet.