Ein Erpresser und Heiratsschwindler erpresst aus seinen Opfern mehrere tausend Mark. Als seine sich verlobt glaubende Frau von seinem Schwindel erfährt, bringt sie seine Machenschaften zur Anzeige. Die Verteidigung pocht darauf, dass Betrug unter Verlobten nicht möglich sei – wird der Heiratsschwindler dennoch bestraft? Herbert Meininger und Kurt Haberer berichten.