Die Witwe eines Mannes, der die Kellertreppe hinabstürzte und verstarb, macht ihren Anspruch auf 9000 Mark Lebensversicherung geltend. Der Verstorbene war zum Unfallzeitpunkt sowohl übermüdet als auch stark alkoholisiert. Muss die Versicherung zahlen? Erhard Becker berichtet von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.