Schattenbild mit Weinflasche, Paragraphenzeichen und Weinglas
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Promillegrenze bleibt

SWR Retro - Aus der Residenz des Rechts · 16.03.1964 · 5 Min.
Schattenbild mit Weinflasche, Paragraphenzeichen und Weinglas
Erscheinungsdatum
16.03.1964
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Im Jahr 1964 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass man mit 1,5 Promille Alkohol im Blut nicht mehr selbst Autofahren bzw. mit 1,3 Promille nicht mehr Motorradfahren darf. Das soll gelten bis gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über den Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit vorliegen, danach können die Maßstäbe strenger werden. Erhard Becker berichtet.