Einem Beamten oder Berufssoldaten, dessen Dienstzeit unter 10 Jahren liegt, stehen laut Artikel 131 des Grundgesetzes keine Versorgungsbezüge für den Ruhestand zu. Dagegen klagt ein ehemaliger Wehrmachtsoffizier. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts berichtet Erhard Becker.