Die Eheleute haben sich infolge der Nachkriegswirren voneinander entfernt, ihre Ehe gilt als zerrüttet. Als der Mann eine Beziehung zu einer jüngeren Frau eingeht, möchte er sich scheiden lassen. Darf er das nach §48 des Ehegesetzes? Der Bundesgerichtshof entscheidet. Von Kurt Haberer.