Scheidungsgründe, Unterhaltsansprüche - vieles ist jeweils anders geregelt, seitdem BRD und DDR im November 1955 ein verschiedenes Eherecht eingeführt haben. Was passiert, wenn einer oder beide geschiedenen Eheleute in den Westen übersiedeln? Welches Recht gilt? Erhard Becker berichtet.