Gemeinden dürfen örtlich begrenzt Steuern erheben, z.B. auf den Verkauf von Getränken oder Speiseeis für den sofortigen Verzehr. Im Land Hessen ist aber für jeden Eisverkauf eine höhere Steuer möglich. Ist so eine Sonderumsatzsteuer zulässig? Erhard Becker berichtet von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.