Bei einem Nottestament kann der Sterbende seinen letzten Willen vor drei Zeugen äußern. Im vorliegenden Streitfall war eine Zeugin nicht im gleichen Zimmer, sondern hörte dem Erblasser aus dem Nachbarzimmer zu. Die Erben bestreiten nun die Gültigkeit des Testaments, weil die Zeugin die Vorgänge nicht sehen konnte. Wer in diesem Fall Recht bekommt und welche weiteren Bedingungen für die Gültigkeit von Testamenten erfüllt sein müssen, klärt Erhard Becker im Gespräch mit dem Bundesrichter Herbert Arndt.