Die Autobahnbrücke Friedrichsfeld führt über Bahngleise in der Nähe des Bahnhofs Mannheim-Friedrichsfeld. Bei bestimmten Wetterverhältnissen legt sich der Qualm der Dampflokomotiven als undurchsichtige Nebelwand über die Brücke. Diese Sichtbehinderung führt oft zu schweren Verkehrsunfällen. Einer der betroffenen Autofahrer hat auf Schadensersatz geklagt. Doch kann jemand haftbar gemacht werden? Erhard Becker berichtet von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.