In einiger ruhigen Wohngegend wurde eine Privatschule eingerichtet. Die Nachbarn fühlen sich durch den Schullärm belästigt. Wieviel Lärm ist zumutbar? Muss die Schule etwas tun, um den Lärm zu dämmen? Erhard Becker berichtet von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.