Ein Zeuge Jehovas bleibt dem Zivildienst fern, weil er dadurch sein Recht auf freie Religionsausübung behindert sieht. Zudem sei er durch seine Taufe Prediger geworden und als solcher, wie auch die evangelischen und katholischen Geistlichen, von Wehr- und Zivildienstpflicht freizustellen. Wie das Bundesverfassungsgericht in diesen Fall entscheidet, berichtet Erhard Becker.