Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Freitag seine Entscheidung verkünden, ob der Eintrag in der "Lost Art"-Datenbank für potenzielles NS-Raubgut ein Makel für ein Kunstwerk ist. Ein Kunstsammler hat sich durch die Instanzen geklagt, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht.