Eine Kundin testet in einem Bettenhaus  in Berlin die Liegeeigenschaften einer Matratze mit Viscoschaum.
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EuGH-Urteil zu Matratzen - Probeschlafen und zurückschicken erlaubt

Umwelt und Verbraucher - Deutschlandfunk · 27.03.2019 · 4 Min.
Eine Kundin testet in einem Bettenhaus  in Berlin die Liegeeigenschaften einer Matratze mit Viscoschaum.
Erscheinungsdatum
27.03.2019
Rubrik
Sender
Podcast

Online gekaufte Matratzen dürfen zurückgeschickt werden. Das hat heute der EuGH entschieden. Wie bei Kleidung hätten Verbraucher auch bei Matratzen das Recht, sie auszuprobieren und zurückzugegeben. Für viele Online-Händler ist das Urteil kein Problem. Schon bisher räumen viele Anbieter ein Probeschlafen ein. Von Tonia Koch www.deutschlandfunk.de, Umwelt und Verbraucher Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei

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