Online gekaufte Matratzen dürfen zurückgeschickt werden. Das hat heute der EuGH entschieden. Wie bei Kleidung hätten Verbraucher auch bei Matratzen das Recht, sie auszuprobieren und zurückzugegeben. Für viele Online-Händler ist das Urteil kein Problem. Schon bisher räumen viele Anbieter ein Probeschlafen ein. Von Tonia Koch www.deutschlandfunk.de, Umwelt und Verbraucher Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2019/03/27/widerrufsrecht_beim_online_matratzenkauf_eugh_urteil_dlf_20190327_1140_fbf3311d.mp3