Das Luxemburger Sozialgericht hat für einen Kläger entschieden, der seine Krebserkrankung auf den berufsbedingten Einsatz eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels zurückführte. Das Urteil sei auch deshalb gefallen, weil Glyphosat trotz gültiger Zulassung mit einer Art Malus versehen sei. www.deutschlandfunk.de, Themenportal Europa Direkter Link zur Audiodatei