Bei Schäden an erst kürzlich gekauften Geräten versuchten Händler in vielen Fällen, die Gewährleistungsrechte der Kunden einfach zurückzuweisen, sagte Verbraucherschützer Oliver Buttler im Dlf. Dabei müsse der Kunde in den ersten sechs Monaten überhaupt nichts beweisen. Erst danach werde es schwieriger. www.deutschlandfunk.de, Themenportal Wirtschaft, Umwelt und Verbraucher Direkter Link zur Audiodatei