Arbeiter- und Soldatenräte waren es, die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland die Monarchie stürzten. Doch das "Betriebsrätegesetz", das die Weimarer Nationalversammlung am 18. Januar 1920 annahm, hatte - anders als der Name suggeriert - vor allem stabilisierende Funktion. Es sollte "Ruhe" bringen in die Betriebe; klare Regeln, die Mitsprache in Personal- und Sachfragen beinhalteten, aber keinen Anspruch auf das Mit-Eigentum. Autor: Kay Bandermann