Das am 5. Januar 1938 erlassene "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" schrieb Juden u.a. vor, sich zu kennzeichnen: Wer keinen jüdischen Vornamen hatte, musste sich "Sara" oder "Israel" nennen. Die einzelnen Bestimmungen formulierte der nationalsozialistische Jurist, der in der Bundesrepublik Adenauers Kanzleramt leitete: Hans Globke. Autorin: Irene Dänzer-Vanotti