Eine Frau zählt ihre Geldscheine ihrem Portemonnaie.
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Verhandlungsgeschick darf gleiche Bezahlung nicht aushebeln

Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlandfunk · 16.02.2023 · 4 Min.
Eine Frau zählt ihre Geldscheine ihrem Portemonnaie.

Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mit besserem Verhandlungsgeschick begründen. Eine Arbeitnehmerin hatte aus diesem Grund geklagt - und nun vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen. Bernhard, Henry