Während der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verzehrte Gerichte von 19 auf sieben Prozent herabgesetzt. Nun aber sagt die Branche: Wenn mit dem Jahreswechsel wieder der Standard-Steuersatz gilt, wird es für viele Gasthäuser eng, auch ohne Corona. Von Franziska Ritter