In den Niederlanden gilt eine der liberalsten Sterbehilfegesetzgebungen weltweit. Sowohl die Lebensbeendigung auf Verlangen als auch die Hilfe bei der Selbsttötung durch einen Arzt sind dort - bei Einhaltung bestimmter Sorgfaltskriterien - straffrei. Hierzulande ist es für Ärzte nicht nur strafbar, Suizidbeihilfe zu leisten, sondern auch, einem Sterbewilligen hierzu die Gelegenheit zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln. Autorin: Daniela Wakonigg