Sollte der Thüringer AfD-Chef schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, sowie bei Vorsatz der Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts. Prof. Thomas Fischer, ehem. Vorsitzender BGH-Richter, sprach mit Matthias Hacker, zu dem Prozess gegen Björn Höcke wegen mutmaßlicher Nazi-Parolen.