Am 7. Juli 1956 verabschiedet der Deutsche Bundestag in Bonn das Wehrpflichtgesetz und führt zum 21. Juli 1956 eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren ein. Dem Gesetz war eine hitzige Debatte über die Wiederbewaffnung Deutschlands und den verpflichtenden Dienst an der Waffe vorausgegangen.