Am 2. April 1947 verurteilte ein polnisches Gericht den langjährigen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß zum Tod durch Erhängen ebendort. Er war nach Kriegsende zunächst untergetaucht und dann im März 1946 gefasst worden. Im Prozess schwankte er zwischen Einsicht und Verleugnung. Von Bernd Ulrich