Seit 2017 haben Opfer von bestimmten Straftaten das Recht, eine so genannte psychosoziale Begleitung an die Seite gestellt zu bekommen. Menschen, die den Betroffenen vor allem erklären, wie ein Strafverfahren abläuft, im Gerichtssaal bei der Zeugenaussage an ihrer Seite sitzen und Ängste und Barrieren abbauen. Für die Justiz führt das zu gestärkten Zeugen. Mit der psychosozialen Prozessbegleiterin Katharina Gay sprechen wir über ihre Arbeit, besondere Methoden bei Kindern und das Problem, dass die psychosoziale Prozessbegleitung oft noch zu wenig bekannt ist.