Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz: Kinder, die Kindergarten oder Schule besuchen, müssen nun gegen Masern geimpft sein. Aber auch für eine ganze Reihe von Erwachsenen gilt diese Impfpflicht. Nichtbeachtung kann zu hohen Geldstrafen und Tätigkeitsverboten führen. Von Lukas Kohlenbach www.deutschlandfunk.de, Sprechstunde Hören bis: 19.01.2038 Direkter Link zur Audiodatei https://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2020/03/03/1_maerz_2020_masern_impfpflicht_tritt_in_kraft_dlf_20200303_1047_bd2cceb3.mp3