Der Landtag von Baden-Württemberg diskutiert 1963 die Aufarbeitung der NS-Zeit. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hermann Veit kritisiert zu milde Nachkriegs-Urteile über Verbrechen der NS-Zeit. Justizminister Wolfgang Haußmann betont, dass der Rechtsstaat auf Sühne nicht verzichten kann. Lobt die Arbeit der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg